Was geschieht im Fall einer negativen Entscheidung?

Sollte das BFA entschieden haben, dass die Familie nicht einreisen darf, hat diese noch die Möglichkeit eine abschließende Stellungnahme abzugeben. In dieser Stellungnahme kann dargelegt werden, warum die Entscheidung des BFA nach Ansicht der Familie falsch ist.

Ändert das BFA seine Meinung trotz dieser Stellungnahme nicht, erlässt die Botschaft den abweisenden Bescheid. Gegen diesen kann binnen vier Woche Beschwerde erhoben werden. Der Fall wird daraufhin durch das Bundesverwaltungsgericht erneut überprüft. Diese Überprüfung dauert in der Regel zumindest mehrere Monate.

Im Falle einer Ablehnung wird empfohlen, umgehend eine Beratungsstelle aufzusuchen!

Beratungsstellen