Bereits vor der Einreise sollte abgeklärt werden, wo die Familie nach der Einreise wohnen kann. Sollte die Familie nicht bei Ihrem Familienmitglied in Österreich wohnen können, muss rechtzeitig eine andere Unterkunft gesucht werden.
Nach Einreise sollte sofort die Hauptwohnsitzmeldung erfolgen. Mit dem Meldezettel können dann die Familienmitglieder ihren eigenen Asylantrag an der nächsten Regionaldirektion des BFA stellen.
Nach Asylantragstellung muss die Familie noch die Aufnahme in die Grundversorgung für AsylwerberInnen in die Wege leiten, da es einige Monate dauern kann, bis die Familienangehörigen eine Entscheidung über ihren Asylantrag erhalten und sie währenddessen Leistungen aus der Grundversorgung beziehen können. Auf andere Sozialleistungen (etwa Mindestsicherung) besteht vor der Entscheidung kein Anspruch. Die Aufnahme in die Grundversorgung wird in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Es empfiehlt sich, diesbezüglich bereits vor der Einreise eine Beratungsstelle aufzusuchen.
Die Familienmitglieder müssen mindestens denselben Status erhalten wie die Person, die zuerst in Österreich war. Wenn die Bezugsperson in Österreich Asyl hat, bekommt also auch die nachziehende Familie Asyl. Sollte die Person in Österreich nur über subsidiären Schutz verfügen, ist aber auch Asyl möglich, wenn eigene Fluchtgründe vorliegen.