Sie dürfen nach Österreich bringen:
- Ihre Ehefrau / Ihren Ehemann.
- Ihre Kinder unter 18 Jahre.
Sie können nur einen Mann/eine Frau nach Österreich bringen, mit dem Sie schon vor der Flucht verheiratet waren. Sie haben erst nach Ihrer Flucht geheiratet? Dann können Sie Ihre Familie nicht mit dem „Befragungsformular im Familienverfahren“ nach Österreich bringen.
Alter der Kinder:
Ihr Kind muss unter 18 Jahre alt sein. Der Antrag auf Familienzusammenführung ist gestellt und das Kind hat später den 18. Geburtstag? Das ist kein Problem. Ihre Kinder sind verheiratet? Die Kinder sind älter als 18 Jahre? Dann dürfen sie nicht kommen.
Wer darf nicht kommen?
- Kinder über 18 Jahre (=“Volljährige“).
- Ihre Eltern.
- Großeltern.
- Onkel, Tante, Cousins und andere Familienmitglieder.