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Was muss meine Familie machen?

Ich bin ein... Flüchtling

Ihre Familie muss zu einer österreichischen Botschaft fahren. In der Botschaft muss die Familie einen Antrag auf Familienzusammenführung abgeben.

Es gibt keine österreichische Botschaft? Dann muss Ihre Familie in das nächste Land mit einer österreichischen Botschaft fahren.

Beispiel: Ihre Familie ist in Syrien. Dort gibt es jetzt keine österreichische Botschaft. Für den Antrag auf Familienzusammenführung muss Ihre Familie in den Libanon, nach Jordanien oder in die Türkei fahren.

Der Antrag auf Familienzusammenführung muss bei einer österreichischen Botschaft gestellt werden. Die Familie kann ihren Antrag kann nicht in einer anderen Botschaft (von einem anderen Staat) abgeben.

Hier sehen Sie alle österreichischen Botschaften: Österreichische Botschaften

Für den Antrag auf Familienzusammenführung braucht Ihre Familie einen Termin in der Botschaft. Die Familie muss um einen Termin bitten. Die Botschaft sagt dann, wann die Familie kommen darf. Die Familie muss genau zu dem Termin kommen. Wie lange die Familie auf einen Termin warten muss, ist in jeder Botschaft anders.

Sie haben einen positiven Bescheid. Aber Ihre Familie kann nicht in 3 Monaten zur Botschaft fahren? Die Familie kann den Antrag auch per E-Mail an die Botschaft schicken. Kontaktieren Sie bitte einen Berater.

Wo bekomme ich Beratung?