Wie kann die Familienzusammenführung beantragt werden?
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Die Familienmitglieder im Ausland müssen einen Antrag auf Familienzusammenführung an einer österreichischen Botschaft stellen.
Gibt es im Herkunftsstaat oder Staat des Aufenthaltes keine österreichische Botschaft, muss die Familie zur nächsten Botschaft reisen. Eine Übersicht der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland finden Sie hier.
In der Regel ist eine Terminvereinbarung an der jeweiligen Botschaft erforderlich. Einige Botschaften haben hierfür Online-Terminkalender eingerichtet. Die Wartezeiten variieren dabei stark und können mehrere Monate betragen.
Jede nach Österreich nachziehende Person muss persönlich in die Botschaft kommen, auch Kinder.
Sollte durch die Wartezeit eine Antragstellung innerhalb von 3 Monaten (siehe oben) nicht möglich sein, kann der Antrag vorab auch schriftlich gestellt werden. Für die schriftliche Antragstellung wird empfohlen, sich an eine Beratungsstelle zu wenden.