Möchten subsidiär Schutzberechtigte ihre Familie nachholen oder hat die Familie von Asylberechtigten den Antrag später als 3 Monate nach positivem Bescheid gestellt, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden:
Unterkunft
Es muss ein Rechtsanspruch auf eine Unterkunft in Österreich nachgewiesen werden, die groß genug für die Familie ist. Diesen Rechtsanspruch weist man am einfachsten durch einen Mietvertrag nach. Die Unterkunft muss „ortsüblich“ sein, allerdings gibt es bezüglich der Größe keine fixe Anzahl an Quadratmetern. Erfahrungsgemäß können jedoch cirka 7 – 10m² pro Person verlangt werden.
Einkommen
Die Person in Österreich muss erwerbstätig sein und über ein regelmäßiges Einkommen verfügen. Die Höhe des notwendigen Einkommens ist abhängig von der Größe der Familie und der Höhe der Wohnungsmiete. Der Bezug von Mindestsicherung zählt nicht als Einkommen.
Zum Beispiel: Für eine fünfköpfige Familie (Ehepaar samt 3 Kindern) ist ein Netto-Einkommen von rund 1.750 € notwendig.
Einkommensrichtsätze (deutsch)
Für eine individuelle Berechnung des Einkommens wird empfohlen, sich an eine Beratungsstelle zu wenden.
Krankenversicherung
Für sämtliche Personen muss ein umfassender Krankenversicherungsschutz vorliegen. Dieser ist beim Bestehen einer Erwerbstätigkeit in der Regel gegeben.
Es existieren Ausnahmeregelungen, in denen die Familie nachgeholt werden kann, obwohl die Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Es wird empfohlen hierzu eine Beratungsstelle zu kontaktieren.