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Häufig gestellte Fragen

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Gibt es im Moment eine Familienzusammenführung?

Im Moment gibt es kein Gesetz zur Familienzusammenführung. Das neue Gesetz kommt vermutlich erst im August 2026. Danach gibt es wieder eine Familienzusammenführung, aber nach neuen Regeln.

Das Rote Kreuz stellt in manchen Fällen trotzdem auch jetzt Anträge. Das machen wir zum Beispiel, wenn sonst eines Ihrer Kinder volljährig wird.

Was ändert das neue Gesetz?

Es gibt einige Änderungen. Das Wichtigste ist, dass die Familie in Zukunft eine Rot-WeißRot Karte plus bekommen soll und es eine Warteliste geben wird, die sagt wie viele Familien pro Jahr einreisen dürfen.

Muss meine Familie mit dem neuen Gesetz einen neuen Antrag stellen?

Nein, wenn Ihre Familie schon einen Antrag gestellt hat, wird dieser nach den neuen Regeln entschieden.

Was ist die Rot-Weiß-Rot Karte plus?

Die Rot-Weiß-Rot Karte plus ist eine Aufenthaltserlaubnis in Österreich. Sie gilt für ein Jahr. Man kann auch einen Antrag auf Verlängerung stellen.

Mit der Karte darf man in Österreich arbeiten. Man kann aber keine Sozialleistungen bekommen.

Warum sprechen alle davon, dass in Zukunft weniger Familien nach Österreich kommen sollen?

In Zukunft kann nur eine bestimmte Anzahl von Familienmitgliedern pro Jahr nach Österreich kommen. Wenn kein Platz auf der Warteliste mehr frei ist, muss die Familie auf das nächste Jahr warten und hoffen, dass sie dann einen Platz bekommt. Erst dann wird die Familienzusammenführung bearbeitet.

Gibt es Ausnahmen von dieser Regel?

Ja. Wenn Ihre Familie den Antrag schon vor drei Jahren gestellt hat, darf sie nicht mehr auf die Warteliste gesetzt werden, sondern muss einen Platz bekommen und der Antrag muss bearbeitet werden.

In besonders schwierigen Fällen kann eine Ausnahme gemacht werden. Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn Ihre Kinder irgendwo alleine sind und sich niemand um sie kümmern kann.

Wer bearbeitet meinen Antrag?

Ihre Familie muss den Antrag an der Österreichischen Botschaft stellen. Die Botschaft schickt die Dokumente an das BFA. Das BFA bearbeitet den Antrag und entscheidet darüber.

Kann ich mir die Botschaft aussuchen?

Nein. Ihre Familie muss zur Botschaft gehen, die für sie zuständig ist. Das ist meistens die Botschaft in dem Land, in dem Ihre Familie lebt. Wenn Sie Fragen zur richtigen Botschaft haben, kontaktieren Sie bitte das Rote Kreuz.

Ändern sich die notwendigen Dokumente?

Bei neuen Anträgen müssen die Dokumente aus dem Ausland beglaubigt und überbeglaubigt sein. Außerdem müssen sie auf Deutsch übersetzt werden.

Meine Dokumente sind schon beglaubigt, warum muss ich sie nochmal beglaubigen?

Die Überbeglaubigung ist eine Bestätigung der österreichischen Botschaft, dass das Dokument echt ist. Im neuen Gesetz ist diese Überbeglaugiung zusätzlich zur Beglaubigung aus Syrien notwendig. Sie sollten damit aber erst anfangen, wenn Ihnen die Botschaft das sagt.

Ich warte schon lange auf eine Antwort. Soll ich meine Dokumente jetzt schon überbeglaubigen oder übersetzen?

Nein, warten Sie bitte, bis die Botschaft oder das BFA Ihnen das sagt. Wir wollen nicht, dass Sie unnötig Geld ausgeben.

Was ist, wenn gegen mich ein Asyl Aberkennungsverfahren läuft / mein Asylverfahren wieder geöffnet wurde?

Dann darf der Antrag Ihrer Familie in Zukunft nicht mehr negativ entschieden werden. Stattdessen wird der Antrag Ihrer Familie pausiert, bis darüber entschieden ist, ob Sie Ihren Status behalten können.

Ich habe nach meinem Aberkennungsverfahren den Subsidiären Schutz bekommen und bin seit 3 Jahren Österreich. Muss ich 2 Jahre warten und einen neuen Antrag stellen?

Das ist eine sehr spezielle Frage und für jede Person anders. Bitte kontaktieren Sie das Rote Kreuz, damit wir Ihnen eine Antwort genau für Ihre Familie geben können.

Was passiert, wenn ich im Verfahren der Familienzusammenführung volljährig werde?

Dass Sie 18 Jahre alt werden, ist kein Grund für eine negative Entscheidung.

Wenn Sie Subsidiären Schutz haben: Wichtig ist, dass Sie unter 18 Jahre alt waren, als die Familie den Antrag auf die Familienzusammenführung gestellt hat.

Wenn Sie Asyl haben: Wichtig ist, dass Sie unter 18 Jahre alt waren, als Sie Asyl beantragt haben.

Was passiert, wenn mein Kind im Verfahren volljährig wird?

Es ist egal, wenn Ihr Kind während dem Verfahren zur Familienzusammenführung 18 Jahre alt wird.

Wenn Sie Subsidiären Schutz haben: Wichtig ist, dass Ihr Kind unter 18 Jahre alt war, als es den Antrag auf die Familienzusammenführung gestellt hat.

Wenn Sie Asyl haben: Wichtig ist, dass Ihr Kind unter 18 Jahre alt war, als Sie Asyl beantragt haben .

Muss ich arbeiten und eine Wohnung haben, damit meine Familie kommen kann?

Grundsätzlich müssen Sie genug verdienen und eine Wohnung haben, damit Ihre Familie nach Österreich kommen kann. Davon gibt es aber ein paar Ausnahmen:

  • Wenn Sie einen positiven Asylbescheid haben und Ihre Familie den Antrag in drei Monaten ab positivem Bescheid stellt, müssen Sie nicht arbeiten.
  • Wenn Sie minderjährig sind und Ihre Eltern und Geschwister nachholen möchten, müssen Sie nicht arbeiten.

Kann ich meine Familie stattdessen auch mit einem Arbeitsvertrag nach Österreich holen?

Nein, man kann sich nicht aussuchen nach welchem Gesetz man die Familie nach Österreich nachholt.

Erst wenn Sie den Daueraufenthalt EU haben, könnten Sie Ihre Familie auch “mit einem Arbeitsvertrag” nach Österreich nachholen. Dann benötigen aber alle Familienmitglieder, die älter als 14 Jahre sind, ein A1-Deutsch Zeugnis.

Gibt es auch Verbesserungen durch das neue Gesetz?

Ja. Familien von Personen mit subsidiärem Schutz müssen in Zukunft nur mehr zwei Jahre warten, bevor sie einen Antrag stellen können.

Gibt es die Möglichkeit einen DNA Test zu machen ?

Ja das BFA kann einen DNA Test verlangen. Sie müssen den Test selbst bezahlen. Sie bekommen das Geld nicht zurück.

Kann meine Familie in Österreich keinen Asylantrag mehr stellen?

Doch, es wird auch noch möglich sein, nach Ankunft einen Asylantrag zu stellen. In den meisten Fällen wird Ihre Familie denselben Schutzstatus bekommen wie Sie.

Ihre Familie muss sich in Österreich entscheiden, ob sie die Rot-Weiß-Rot Karte plus abholt oder den Asylantrag stellt. Ihre Beraterin beim Roten Kreuz kann Ihnen bei der Entscheidung helfen.

Wie lange dauert es, bis meine Familie kommen kann? Kann sie sofort kommen, wenn es das neue Gesetz gibt?

Es gibt noch keine Erfahrungen mit dem neuen Gesetz. Wir glauben, dass es längere Zeit dauern kann, bis die Behörden gut mit den neuen Regeln arbeiten können.

Auch Fälle, in denen es schon eine positive Entscheidung gab, werden neu überprüft.

In allen Fällen kann es sein, dass das BFA noch weitere Dokumente haben möchte, weil es nach dem neuen Gesetz entscheiden muss, das kann das Verfahren verlängern.

Es wird im neuen Gesetz eine Warteliste geben, die sagt wie viele Familien pro Jahr einreisen dürfen. Wir wissen noch nicht, wie viele Plätze es pro Jahr geben wird. Auch davon hängt es ab, wie lange es dauert, bis Ihre Familie kommen kann.

Geht es schneller mit einem Rechtsanwalt?

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Familienzusammenführung mit einem Rechtsanwalt, mit dem Roten Kreuz oder alleine durchführen möchten.

Wir wissen nicht, auf welchem Weg es am Schnellsten funktioniert.

Wo kann ich weitere Informationen für meine Familie finden?

Schicken Sie am besten ein E-Mail an das Rote Kreuz unter fzf@roteskreuz.at.