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Wann kann die Familienzusammenführung stattfinden?

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Anerkannte Flüchtlinge können sofort beginnen, ihre Familie nachzuholen. Der Antrag soll von den Familienmitgliedern innerhalb von 3 Monaten ab positivem Bescheid gestellt werden. Nur bei Antragstellung innerhalb von 3 Monaten müssen weder Einkommen, Unterkunft noch Krankenversicherung nachgewiesen werden.

Sollte eine persönliche Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nicht möglich sein, ist auch eine schriftliche Einbringung des Antrags bei der Botschaft möglich. Für nähere Details wenden Sie sich bitte an das Rote Kreuz.

Beratungsstellen

Subsidiär Schutzberechtigte müssen ab erstmaliger Gewährung des subsidiären Schutzes 3 Jahre warten, bevor ihre Familie einen Antrag stellen kann.

Solange sich eine Person noch im Asylverfahren befindet und noch keinen Schutzstatus hat, ist es nicht möglich, die Familie nach Österreich zu holen.